Engagement bekommt einen Namen: Ihren.
Sinnstiftung ist ein großes Wort – eines, das viele von uns umtreibt. Mit dem Vermögen langfristig Gutes tun, über den eigenen Tod hinaus, ein Kinderheim unterstützen, die medizinische Erforschung einer bestimmten Krankheit fördern oder etwas Nachhaltiges für den Naturschutz tun: Das ist ein schöner Gedanke. Aber wie kann er Wirklichkeit werden? In der Regel durch die Gründung einer Stiftung. Aber: Eine eigene Stiftung ist mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Deshalb ist die Beteiligung an einer Gemeinschaftsstiftung der geeignetere Weg.
Wie funktioniert die Gemeinschaftsstiftung?
Wie jede andere Stiftung auch: Eine Geldsumme wird angelegt, und die Erträge, die damit erwirtschaftet werden, kommen einem gemeinnützigen Zweck, dem Stiftungszweck, zugute. Im Falle einer eigenständigen Stiftung muss die Verwaltung allerdings selbst organisiert werden. Das ist aufwendig. In unserer Stiftergemeinschaft dagegen verwaltet die Plansecur Gemeinschaftsstiftung alle ihr angebundenen Stiftungen und veranlagt die Summe der Vermögen.
Wer kann sich an der Gemeinschaftsstiftung beteiligen?
Privatpersonen und Unternehmen können sich mit Zustiftungen oder einem eigenen Stiftungsfonds ohne großen administrativen Aufwand an der Gemeinschaftsstiftung beteiligen. Der Vorteil: Die Verwaltung übernimmt die Gemeinschaftsstiftung – den Stiftungszweck und den Namen bestimmt die Stifterin oder der Stifter. Übrigens: ideal auch für Menschen, die keine Erben haben und ihren Nachlass sinnvoll regeln möchten. Eine Stiftungsgründung ist sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen möglich.
Alles Wichtige im Überblick:
- Privatpersonen und Unternehmen können sich an der Gemeinschaftsstiftung beteiligen, und das bereits ab 20.000 €.
- Die Erträge kommen dem vom Stifter ausgewählten Zweck zugute.
- Das Engagement kann mit dem eigenen Namen verbunden werden.
- Die Stiftung ist auf Dauer angelegt.
- Die Gründung erfolgt schnell und unbürokratisch.
- Es besteht keinerlei Verwaltungsaufwand für den Gründer.
Mögliche Stiftungszwecke können sein:
- mildtätige oder kirchliche (religiöse) Zwecke
- Wissenschaft und Forschung
- Gesundheitswesen
- Kinder-, Jugend- und Altenhilfe
- Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte
- Naturschutz
- Tierschutz
- Kunst und Kultur
- Denkmalschutz und -pflege
GEMEINSAM GUTES TUN
Genau das haben unsere Zustifterinnen und Zustifter getan, in dem sie sich an der Plansecur Gemeinschaftsstiftung beteiligten. Sie haben Ihrem Stiftungsfonds einen Namen gegeben und entschieden, was sie fördern und unterstützen wollen.
Die Stiftungsfonds
Stiftungsfonds (Zustifterin / Zustifter) | Begünstigte Einrichtungen |
Familie Günter Weyhausen – Stiftungsfonds |
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Aichem-Hertwig – Stiftungsfonds (Brigitte Aichem) |
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Brunhilde Körber (Brunhilde Körber) |
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Mercy Ships (Udo Kronester und Wolf-Eberhard Röhling) |
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Sabine Wenzel (Sabine Wenzel) |
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Georg Böhlen (Georg Böhlen) Lesen Sie seine spannende Geschichte |
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Kliebhan-Thomas (Regine Thomas und Bernhard Kliebhan-Thomas) |
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Steinmann (Dirk und Elke Steinmann) |
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Eva Knoblauch (Eva Knoblauch) |
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SILBer – Stiftungsfonds (Inge Witzig-Temme u. Ludger Temme) |
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Schmidt-Ehl (Siegfried und Hildegard Schmidt-Ehl) |
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Horst Meyer (Horst-Werner Meyer) |
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Hoffnungszeichen (Iris u. Klaus Ellwanger) |
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Inge – Renate (Ingrid Wagner-Schumski) |
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Gertraude Ochwat – Stiftungsfonds (Gertraude Ochwat) |
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Stephan Hoppe & Jan Sobotta (Jan Christian Sobotta) |
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Ulrike Schmidt (Ulrike Sonja Schmidt) |
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Goldrenette von Blenheim (Margarete Clement) |
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Hildegard Hünnebeck (Hildegard Hünnebeck) |
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Ursula und Werner Körbächer (Ursula Körbächer) |
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Neukircher Kinder-, Jugend- und Familien (Egbert und Ilse Müntinga) |
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Martina Unger (Matthias Unger) |
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Kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gern.
Kontakt
So werden Sie Teil der Plansecur Gemeinschaftsstiftung:
1. Treten Sie in Kontakt mit einem Plansecur Berater oder der Plansecur Gemeinschaftsstiftung.
2. Lassen Sie sich von den Möglichkeiten und Vorteilen der Gemeinschaftsstiftung überzeugen.
3. Füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Ansprechpartner den Zustiftungsvertrag aus.
4. Überweisen Sie den gewählten Betrag.
5. Treten Sie der Stiftung zum 1. des nächsten Quartals bei.